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Hausratversicherungsschutz für Gegenstände in einer entfernten Garage

Wird Hausrat in einer Garage gelagert, die sich 5km entfernt von der Wohnung des Versicherungsnehmers befindet, so besteht für den in der Garage gelagerten Hausrat in der Regel kein Versicherungsschutz in der Hausratversicherung (LG Coburg, Urteil vom 30.06.2009, Az.: 23 O 369/09). Der Versicherungsnehmer kann aufgrund der Entfernung, die ihm aus dem Versicherungsvertrag obliegenden Beobachtungs- und Überwachungspflichten nicht mehr wahrnehmen. Der Hausrat kann jedoch über eine Zusatzvereinbarung im Versicherungsvertrag, vom Versicherungsschutz umfasst sein.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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