Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen müssen spätestens 6 Jahre nach ihrer Erstzulassung jährlich zur Hauptuntersuchung. Die Anlage VIII zur StVZO legt fest, dass für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen in den ersten 72 Zulassungsmonaten eine mindestens 24-monatige Untersuchungspflicht gilt. Anschließend unterliegt das Fahrzeug einem 12-monatigen Untersuchungsintervall. Wird das Wohnmobil im 63. Monat zur Hauptuntersuchung vorgestellt, so kann die Prüfplakette nur noch für weitere 12 Monate zugeteilt werden. Ab dem 73. Monat seit der erstmaligen Straßenverkehrszulassung besteht die Verpflichtung zu einer jährlichen Hauptuntersuchung gemäß der Anlage VIII zur StVZO (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.01.2014, Az.: 5 K 916/13.KO).
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