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Führerschein – Sperrfristverkürzung nach Alkoholfahrt durch erfolgreiche Absolvierung eines Aufbauseminars

Bei Verkehrsteilnehmern, die mit einer Blutalkoholkonzentration von bis zu 1,8 Promille und erstmals einschlägig auffällig geworden sind, wird die erfolgreiche Teilnahme an einem geeigneten Nachschulungskurs regelmäßig zu einer Verkürzung der verhängten Sperrfrist führen, soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände gegen eine solche Entscheidung sprechen (AG Dresden, Az.: 215 Cs 701 Js 18067/14, Beschluss vom 11.08.2014).

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