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Frei Haus Lieferung und trotzdem Versandkosten?

Wirbt ein Unternehmen mit einer „Frei Haus Lieferung“ der Waren, versteht der jeweilige Verbraucher hierunter, dass die Waren kostenlos geliefert werden, ohne dass ihm weitere Verpackungskosten oder ein Mindermengenzuschlag berechnet wird. Stellt ein Unternehmen trotz der Werbung mit einer „Frei Haus Lieferung“ dem Verbraucher weitere Verpackungskosten oder einen Mindermengenzuschlag in Rechnung, so handelt es wettbewerbswidrig  (OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2010, Az:  4 U 32/10).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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