Skip to content

Falschparken wird ab dem 01.04.2013 teurer!

Ab dem 01.04.2013 wird Falschparken teurer. Die Parkzeitüberschreitung um bis zu 30 Minuten wird nunmehr mit einem Bußgeld in Höhe von 10,00 Euro (bisher 5,00 Euro) belegt. Die Parkzeitüberschreitung bis zu einer Stunde wird mit einem Bußgeld in Höhe von 15,00 Euro (bisher 10,00 Euro), bis 2 Stunden mit 20,00 Euro (bisher 15,00 Euro), bis 3 Stunden mit 25,00 Euro (bisher 20,00 Euro) und über 3 Stunden mit 30,00 Euro (bisher 25,00 Euro) belegt. Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Parken auf Behindertenparkplätzen wird – nach wie vor – mit einem Bußgeld in Höhe von 35,00 Euro sanktioniert (keine Erhöhung). Das Parken auf Radwegen wird zukünftig mit einem Bußgeld in Höhe von 20,00 Euro (bisher 15,00 Euro) belegt. Das Blockieren eines Radweges auf einer Fahrbahn wird nunmehr mit einem Bußgeld in Höhe von 20,00 Euro (bisher 10,00 Euro) belegt.

Die Bußgelder für Radfahrer werden ebenfalls zum 01.04.2013 angehoben. Falsches Einbiegen in eine Einbahnstraße wird nunmehr mit einem Bußgeld zwischen 20,00 Euro – 35,00 Euro belegt (bisher 15,00 Euro bis 30,00 Euro). Die Nichtbenutzung eines Radweges oder Fahrten in falscher Fahrtrichtung werden mit einem Bußgeld in Höhe von 20,00 Euro (bisher 15,00 Euro) belegt. Fahrten eines Radfahrers ohne Licht werden zukünftig mit einem Bußgeld in Höhe von 20,00 Euro (bisher 10,00 Euro) belegt.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen

Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihr gutes Recht geht.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile und Beiträge

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!