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Fahrzeugverleih – Entleiher haftet bei Weitergabe an Dritten

Verleiht ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug an einen Entleiher und verleiht dieser das Fahrzeug unbefugt an einen Dritten weiter, so haftet der Entleiher verschuldensunabhängig für alle hieraus entstehenden Schäden (BGH, Urteil vom 03.07.1962, Az: VI ZR 88/61, VI ZR 160/61 und Urteil vom 04.08.2010, Az: XII ZR 118/08).

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