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Fahrzeugkauf – Hinweispflicht auf vorherige Mietwagennutzung?

Nach der Ansicht des Landgerichts Kaiserslautern muss ein Fahrzeugverkäufer den Käufer nicht vor dem Kauf darauf hinweisen, dass das Fahrzeug als Mietwagen genutzt wurde (LG Kaiserslautern, Beschluss vom 25.03.2009, Az.: 2 O 498/08). Diese Frage wird jedoch von anderen Gerichten auch anders gesehen. Andere Gerichte vertreten die Auffassung, dass ein Gebrauchtwagen von den üblichen Gebrauchtwagen abweicht, wenn er zuvor als Mietwagen genutzt wurde und daher ein Sachmangel vorliegt, wenn der Verkäufer die Mietwageneigenschaft beim Verkauf des Fahrzeugs nicht angibt.

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