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Fahrzeugdiebstahl, da Zündschlüssel nicht abgezogen!

Wer im Ausland den Zündschlüssel in seinem Fahrzeug stecken lässt und sich von seinem Fahrzeug entfernt, handelt grob fahrlässig, so dass die Kaskoversicherung leistungsfrei wird, wenn das Fahrzeug aufgrund dieses Verhaltens gestohlen wird (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 07.11.2008, Az.: 5 U 153/08).

Zudem hat man gegenüber seiner Versicherung immer den wahren und vollständigen Sachverhalt zu offenbaren, der zum Schadensereignis führte.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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