Verweigert der Arbeitgeber bzw. ein Vorgesetzter dem Arbeitnehmer einen beantragten Urlaub und tritt der Arbeitnehmer sodann seinen beantragten aber nicht genehmigten Urlaub an, weil er ihn nach seinen Angaben dringend zu Genesung benötigt, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos kündigen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2010, Az: 10 Sa 1823/10).
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