Das Internetauktionshaus eBay muss bei offensichtlichen Markenrechtsverletzungen in eBay-Auktionen die Verkäuferanschriften dem Markenrechtsinhaber mitteilen. Eine Rechtsverletzung ist offensichtlich, wenn keine ernsthafte Möglichkeit zu einer abweichenden rechtlichen oder tatsächlichen Beurteilung besteht. An die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung sind wegen möglicher Auswirkungen zu Lasten nicht beteiligter Dritter strenge Anforderungen zu stellen, so dass Zweifel in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht der Annahme einer offensichtlichen Rechtsverletzung entgegen stehen (LG Berlin, Urteil vom 06.10.2011, Az.: 16 O 417/10).
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