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Verletzung eines Spielers beim Fußballspiel

Der Zweikampf um einen Fußball, bei dem ein oder beide Spieler zu Fall kommen, gehört zum Wesen eines Fußballspiels und begründet noch keinen Schadensersatzanspruch der Fußballspieler untereinander. Ein Schadensersatzanspruch eines Fußballspielers gegenüber einem Mitspieler setzt einen erheblichen Regelverstoß voraus (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2009, Az.: VI ZR 296/08). Bei geringfügigen Regelverstößen, wie zum Beispiel bei übereifrigem Spieleinsatz, bei bloßer Unüberlegtheit, bei wettkampfbedingter Übermüdung oder im Zusammenhang mit einem fahrlässigen technischen Versagen scheidet ein Schadensersatzanspruch gegenüber einem Mitspieler aus. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob der Mitspieler über eine Haftpflichtversicherung verfügt oder nicht.

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