Fahrzeugführer müssen in München um das Oktoberfest mit Betrunkenen rechnen und ihre Fahrgeschwindigkeit entsprechend anpassen bzw. um die Betrunkenen herumfahren (AG München, Urteil vom 15.05.2008, Az.: 331 C 22085/07). Kommt es zu einem Unfall, so trifft den Fahrzeugführer unter Umständen eine Mitschuld von 50 %, wenn er für die Verkehrssituation zu schnell gefahren ist.