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Auskunftsanspruch gegenüber Telekom hinsichtlich eines Telefonanschlussinhabers

Ein minderjähriges Kind hat gegenüber der Telekom einen Auskunftsanspruch hinsichtlich des Anschlussinhabers einer Telefonnummer, wenn der Anschlussinhaber der mögliche Vater des Kindes sein könnte (Amtsgericht Bonn, Urteil vom 08.02.2011, Az: 104 C 593/10). Die Mutter des Kindes hatte einen One-Night-Stand und kannte lediglich die Telefonnummer des potentiellen Kindesvaters.

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