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Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn –  Anscheinsbeweis für Haftung

Bei Unfällen durch Auffahren, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, spricht grundsätzlich der erste Anschein für ein Verschulden des Auffahrenden (BGH, Urteil vom 30.11.2010, Az.: VI ZR 15/10). Dies setzt allerdings voraus, dass ein auffahrtypischer Geschehensablauf vorliegt. Hat sich der Auffahrunfall in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit einem Überholvorgang kurz vor der Ausfahrt einer Autobahn ereignet hat, an der beide Verkehrsteilnehmer die Autobahn verlassen haben, liegt eine Verkehrssituation vor, die sich von derjenigen, die den Schluss auf ein Verschulden des Auffahrenden zulässt, grundlegend unterscheidet.

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