Arbeitszeugnis – Ergänzungsanspruch auf übliche Formulierungen
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.08.2008, Az.: 9 AZR 632/07 haben Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bei Arbeitszeugnissen einen Ergänzungsanspruch, wenn in diesem bestimmte Formulierungen fehlen, die berufs- und/oder branchenüblich sind. Das Weglassen dieser üblichen Formulierungen durch den Arbeitsgeber stellt regelmäßig einen (versteckten) Hinweis für den Zeugnisleser dar, dass der Arbeitnehmer in diesem Punkt unterdurchschnittlich oder allenfalls durchschnittlich zu bewerten ist. Der Anspruch des Arbeitnehmers ergibt sich aus den Grundsätzen der Zeugnisklarheit und Wahrheit.
Das Urteil finden Sie im Volltext unter:
https://www.ra-kotz.de/arbeitszeugnis_ergaenzungsanspruch.htm