Bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund des Hochladens einer Datei bei dem Peer-to-Peer Netzwerk „eMule“ fallen nach Ansicht des AG Halle lediglich Anwaltsgebühren nach einem Gebührenstreitwert von 1200 Euro an (AG Halle/Saale, Urteil vom 24.11.2009, Az: 95 C 3258/09). Im vorliegenden Fall berechnete sich der vom Gericht zugesprochene Gesamtschaden wie folgt: 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG Wert 1200 Euro (110,50 Euro); Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 Euro, Kosten für die Durchführung des Ermittlungsverfahren in Höhe von 75,00 Euro sowie 100,00 Euro Schadensersatzanspruch für ersparte Lizenzgebühren. Dies ergibt einen Gesamtschadensanspruch in Höhe von 305,50 Euro.
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