Nach Auffassung des Amtsgerichts München hat nur derjenige, der erkennbar als Verbraucher online Waren bestellt, ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Bestellt man Ware unter Angabe seiner Geschäftsanschrift, bezahlt man sie später von seinem Privatkonto und läßt man sie sodann an seine Privatanschrift liefern hat man nach Auffassung des AG München kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, da es für die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt und nicht auf die Vorgänge nach dem Vertragsschluss (Amtsgericht München, Urteil vom 10.10.2013, Az: 222 C 16325/13).
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