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Wer Konzertkarten etc. bei eBay verkauft, macht sich wegen Schwarzhandel strafbar?

Das geht natürlich nicht. Denn mit Konzertkarten darf nur der Veranstalter selbst handeln. Jede Form von Schwarzhandel ist strafbar.

 

Echt?

 

So oder so ähnlich stellt sich ein großer Teil der Bevölkerung die Rechtslage zum Schwarzhandel mit Eintrittskarten vor. Und tatsächlich ist es natürlich ärgerlich, wenn Schwarzhändler große Mengen von Eintrittskarten aufkaufen, um Sie dann im Internet mit hohen Preisaufschlägen an den Mann zu bringen.

 

Ich sollte bei eBay für eine AC/DC Konzertkarte 178,00 € bezahlen…. (Wert wärs ja schon…)

 

Ob der Verkauf von Eintrittskarten deshalb generell verboten ist, ist eine andere Frage. Hier muss man jedoch – wie im Rechtswesen fast immer – unterscheiden. (Deswegen sagen Juristen auch so oft: Es kommt drauf an!)

 

Wer gewerbsmäßig Waren anbietet, ohne eine feste Verkaufsstelle zu besitzen, benötigt eine Reisegewerbekarte.

 

Jemand, der sich mit beispielsweise 50 Karten vor das AC/DC Konzert stellt, um diese zu verkaufen, sollte also ein Reisegewerbe vorweisen können. Dies wird ihm jedoch nicht möglich sein. Denn das Gesetz verbietet den Verkauf von Wertpapieren durch Reisegewerbetreibende. (Nach einer Gerichtsentscheidung gelten auch Eintrittskarten als Wertpapiere). Daraus folgt, dass der gewerbsmäßige Verkauf von Tickets vor dem AC/DC Konzert tatsächlich verboten ist. (Der Verkauf von Volksmusikkonzertkarten sollte gänzlich verboten werden…) Jedoch sind eBay-„Auktionen“ keine Reisegewerbetätigkeiten.

 

Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn ein gewerbemäßiges Handeln nicht nachgewiesen werden kann. Wer plötzlich erkrankt und deshalb seine Eintrittskarte verkaufen will, der handelt nicht gewerbsmäßig und verhält sich daher auch nicht ordnungswidrig, wenn er versucht sein Ticket zu verkaufen.

 

Somit versuchen Veranstalter den Weiterverkauf von Eintrittskarten in ihren AGBs zu untersagen etc. Allerdings sind derart pauschale Weitergabeverbote oft unwirksam, da sie den Kartenkäufer unangemessen benachteiligen.

 

Dies sollte jedoch niemanden ermutigen, die Konzertkarten für AC/DC für überhöhte Summen anzubieten…

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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