Stellt ein eBay-Mitglied in einem Zeitraum von 6 Wochen über 500 Artikel ein (bei ca. 25 % verkauften Artikeln), so handelt es nach Auffassung des OLG Hamm gewerblich, mit der Folge, dass es die Verbraucherschutzbestimmungen einhalten muss (Impressum, Widerrufsfrist etc.) und es kann gegenüber Verbrauchern die Gewährleistung für die verkauften Artikel nicht mehr wirksam ausschließen (OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2011, Az.: I-4 U 204/10).
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