Schlägt ein Erbe sein Erbe aus, da er annimmt, dieses sei überschuldet, so kann er später seine Ausschlagungserklärung nicht wegen Irrtums anfechten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2008, Az.: I-3 Wx 123/08).
Im vorliegenden Fall hielt ein Sohn den Nachlass seiner Mutter für „uninteressant“. Später stellte sich ein Nachlasswert von 129.000,00 Euro heraus. Mithin sollte man den vorhandenen Nachlass vor einer Erbausschlagung sorgfältig prüfen.