Eine verschimmelte Wohnung und ein herzkrankes Baby……
Im Rahmen eines Wohnungsbesichtigungstermins fragte ein Familienvater seinen potentiellen Vermieter, ob diese Wohnung „irgendwelche Mängel“ aufweisen würde, oder dort jemals Schimmelbefall zu verzeichnen gewesen wäre, da seine jüngste Tochter unter einem erheblichen Herzfehler leide und derartige Schimmelsporen zu erheblichen Gesundheitlichen Schädigungen seines Kindes im alter von 10 Monaten führen könne. Als man dem jungen Vater sodann entgegnete, dass diese Wohnung vormals auch an eine junge Frau mit zwei kleinen Kindern vermietet gewesen und sich sodann darauf berief, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand sei, unterzeichnete der junge Familienvater den Mietvertrag. Es stellte sich jedoch alsbald heraus, dass diese Wohnung zuvor von sog. „Messies“ bewohnt worden war, welche die Wohnung nicht nur vollkommen verdreckten und unbewohnbar machten, sondern auch innerhalb der Wohnung Diebesgut von mehreren hundert Fahrrädern horteten. Die gesamte Wohnung war von Schimmel befallen, eine komplette Reinigung dieser Wohnung unterblieb jedoch entgegen den Aussagen der Vermieterin. Die diesbezügliche Anfrage des jungen Familienvaters bei der Vermieterin, insbesondere auf den gesundheitlichen Zustand seiner kleinen Tochter verlief erfolglos. Die Vermieterin begnügte sich mit dem lapidaren Hinweis darauf, man könne sich seinem Anliegen erst in den nächsten 8 bis 10 Wochen befassen! Das Mietverhältnis wurde daraufhin fristlos gekündigt und die Schadensersatzansprüche des jungen Familienvaters werden nunmehr gegenüber der ehemaligen Vermieterin geltend gemacht.