Erleidet man als Verkehrsteilnehmer in einem Fahrzeug unangeschnallt einen Unfall und wird hierdurch verletzt, so trägt man in der Regel ein Mitverschulden an den erlittenen Verletzungen. Dies gilt jedoch nicht immer. Verhält sich ein anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr grob fahrlässig und verursacht er hierdurch den Unfall, kann das Mitverschulden des unangeschnallten Verkehrsteilnehmers völlig zurücktreten, so dass der grob fahrlässig handelnde Verkehrsteilnehmer zu 100 % für alle eingetretenen Schäden haftet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2009, Az.: 14 U 42/08).
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