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Urlaubsgeldanspruch bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit erlöschen die Ansprüche auf Gewährung und Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs nicht, wenn der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr und darüber hinaus dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2009, Az.: 9 AZR 477/07). Der Auszahlungsanspruch eines entsprechenden Urlaubsgeldes wird jedoch erst fällig, wenn die Urlaubsvergütung selbst fällig ist.

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