Mittels einer einstweiligen Verfügung kann ein eBay-Mitglied eine negative Bewertung im eBay-Bewertungsportal nach Ansicht des OLG Düsseldorf nicht entfernen lassen, da das Internetauktionshaus eBay seinen Mitgliedern die Möglichkeit einräumt, „ihre Sicht der Dinge“ im Konfliktfall darzustellen. Die Löschung einer negativen eBay-Bewertung kann daher nur mittels eines normalen Klageverfahrens erreicht werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2011, Az: I-15 W 14/11).
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