Bei eBay-Auktionen bei denen die Preisangabenverordnung gilt (Angebot von Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche. Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter anzugeben.), muss der Grundpreis der jeweiligen Waren bereits in der Angebotsübersicht mitgeteilt werden (LG Hamburg, Urteil vom 24.11.2011, Az: 327 O 196/11).
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