Der EuGH bestätigt in einem neuen Urteil abermals seine Rechtsprechung, dass Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankten nicht verfallen, wenn die Urlaubsansprüche wegen der Erkrankung nicht genommen werden können. Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers dürfen nach der Rechtsprechung des EuGH nicht mehr wegen einer Erkrankung verfallen (EuGH, Urteil vom 10.9.2009, Az.: C-277/08). Ist ein Arbeitnehmer über Jahre hinweg erkrankt, so summieren sich seine Urlaubsansprüche.
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