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Unterschrift vom Chef unter Zeugnis gefälscht – Kündigung?

Ein Arbeitnehmer schrieb sich sein Arbeitszeugnis selbst, um sich bei einem anderen Arbeitgeber zu bewerben. Er fälschte hierbei die Unterschrift seines Vorgesetzten. Als der Arbeitgeber von der Zeugnisfälschung Kenntnis erlangte, kündigte er das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos. Die strafbare Handlung des Arbeitnehmers berechtigt den Arbeitgeber jedoch nicht zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Da das Verhalten des Arbeitnehmers ein außerdienstliches Fehlverhalten darstellt, welches den Arbeitgeber jedoch nicht zur Kündigung berechtigt (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.06.2010, Az:7 Ca 263/10).

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