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Unfallversicherung – Privatgespräch auf Arbeitsweg

Wird der Arbeitsweg für ein längeres Privatgespräch (mehrere Minuten auf einem Privatgelände) unterbrochen, so besteht kein Versicherungsschutz mehr in der gesetzlichen Unfallversicherung (SG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2010, Az: S 4 U 2233/09). Lediglich ganz geringfügige Unterbrechungen des Arbeitsweges sind noch vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung noch umfaßt (z.B. das Einwerfen eines Briefes).

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