Stürzt ein Versicherungsnehmer mit einem Blutalkoholspiel von mind. 2,0 Promille auf einer Treppe, so ist die Unfallversicherung leistungfrei, da der Grund des Treppensturzes eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung des Versicherungsnehmers ist, da selbst bei einem alkoholgewöhnten Menschen davon auszugehen ist, dass die Blutalkoholkonzentration von mind. 2,0 Promille zu alkoholbedingten Unsicherheiten, insbesondere zu Gleichgewichtsstörungen, führt und das diese Alkoholisierung mithin ursächlich für den Treppensturz ist (LG Düsseldorf, Urteil vom 06.01.2011, Az: 11 O 167/09).
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