Skip to content

Unfallversicherung – Leistungsfreiheit bei Treppensturz mit über 2 Promille

Stürzt ein Versicherungsnehmer mit einem Blutalkoholspiel von mind. 2,0 Promille auf einer Treppe, so ist die Unfallversicherung leistungfrei, da der Grund des Treppensturzes eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung des Versicherungsnehmers ist, da selbst bei einem alkoholgewöhnten Menschen davon auszugehen ist, dass die Blutalkoholkonzentration von mind. 2,0 Promille zu alkoholbedingten Unsicherheiten, insbesondere zu Gleichgewichtsstörungen, führt und das diese Alkoholisierung mithin ursächlich für den Treppensturz ist (LG Düsseldorf, Urteil vom 06.01.2011, Az: 11 O 167/09).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen

Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihr gutes Recht geht.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile und Beiträge

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!