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Telefaxübersendung – OK-Vermerk als Zugangsbestätigung?

Bei einer Telefaxübersendung begründet die ordnungsgemäße, durch einen „OK“-Vermerk unterlegte Absendung eines Schreibens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über ein bloßes Indiz hinaus nicht den Anscheinsbeweis für dessen tatsächlichen Zugang bei dem Empfänger (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.07.2011, Az.: IX ZR 148/10).  Der „OK“-Vermerk gibt dem Absender keine Gewissheit über den Zugang der Sendung, weil er nur das Zustandekommen der Verbindung, aber nicht die erfolgreiche Übermittlung belegt.

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