Skip to content

Sturz eines Kindes aus einem Karussell – Schadensersatzpflicht des Betreibers

Im Fall ist ein Kind während einer Karussellfahrt unter dem Sicherheitsbügel eines Karussell gerutscht, wobei sich sein linkes Knie zwischen dem Bügel und der Wand der Fahrgastkabine verfing und es sich hierdurch schwere Verletzungen am linken Knie zuzog. Das OLG Oldenburg hat eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Karussellbetreibers darin gesehen, dass das Benutzen des Karussells auch dann möglich war, wenn der Sicherheitsbügel nicht ordnungsgemäß arretiert wurde. Für die ausreichende Fixierung des Sicherheitsbügels hatte es keine automatische Kontrollfunktion im Karussell gegeben. Das OLG Oldenburg sah jedoch auch ein Mitverschulden der Eltern in Höhe von 2/3, da diese den Sicherheitsbügel und ihr Kind nicht hinreichend überprüft/beaufsichtigt hatten (OLG Oldenburg, Urteil vom 10.04.2014, Az.: 1 U 110/13). Die Sicherheitsbügel und deren Arretierung in einem Karussell sollten daher von den Eltern vor der Karussellfahrt nochmals eingehend überprüft werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen

Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihr gutes Recht geht.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile und Beiträge

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!