Ein junges Paar kaufte sich in guten Tagen einen Hund zum Kaufpreis von 950 Euro. Als die guten Tage der Partnerschaft vorüber waren und sich das Paar trennte, entbrannte ein Streit um den gemeinsamen Hund und das Umgangsrecht mit diesem. Der Streit endete mit einer Klage auf Umgangsrecht mit dem Hund. Vor Gericht traf man sodann jedoch eine andere Regelung. Eine Partei zahlte an die andere einen Betrag in Höhe von 425 Euro, so dass der Streit um das Umgangsrecht ein gütliches Ende hatte (AG München, Urteil vom 29.07.2010, Az: 275 C 9063/10).
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