Nach den Versicherungsbedingungen fast aller Reiserücktrittsversicherungen beginnt der Versicherungsschutz mit der Buchung der Reise und endet mit dem Antritt der Reise. Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet daher noch nicht beim Online Check-In, da damit die Reise noch nicht angetreten ist. Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet erst dann, wenn der Reisende tatsächlich Reiseleistungen in Anspruch genommen hat. Erkrankt der Reisende nach dem Online Check-In ist ein Nichtantritt der Reise aufgrund der Erkrankung über die Reiserücktrittsversicherung versichert (Amtsgericht München, Urteil vom 30.10.2013, Az.: 171 C 18960/13).
Suchen Sie weitere Urteile?
Besuchen Sie uns auf Vezeichnis-Recht uns stöbern Sie in über 25.000 Urteile und Beiträge. Oder folgen sie uns auf einem der folgenden Social Media Kanälen.
Kundenmeinungen: https://www.provenexpert.com/rechtsanwaelte-kotz/
- https://www.facebook.com/Strafrechtsiegen/
- https://www.facebook.com/Rechtsanwaltskanzlei.Kotz
- https://www.facebook.com/RechtsanwaltKotz
- https://twitter.com/Forum_Recht
- https://www.instagram.com/verzeichnisrecht/
- https://www.instagram.com/rechtsanwaeltekotz/
- https://verzeichnis-recht.medium.com/
- https://www.pinterest.de/raekotz/
- https://www.linkedin.com/in/rechtsanw%C3%A4lte-kotz-485b1066/
- https://rechtgehabt-blog.tumblr.com/
- https://about.me/verzeichnisrecht/