Rundet ein Arbeitnehmer seine Spesenabrechnungen über Jahre auf (es wurde immer auf halbe und volle Stunden aufgerundet) und akzeptiert der Arbeitgeber diese aufgerundeten Spesenabrechnungen, kann dem Arbeitnehmer nicht fristlos gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber entdeckt, dass aufgerundet wurde (Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 27.01.2010, Az: 7 Ca 868/09). Da die Abrechnungspraxis über Jahre ohne jegliche arbeitgeberseitige Prüfung akzeptiert wurde, hätte der Arbeitgeber die Abrechnungspraxis umstellen müssen. Erst dann hätte er von einem Betrug zu seinen Lasten ausgehen können.
Suchen Sie weitere Urteile?
Besuchen Sie uns auf Vezeichnis-Recht uns stöbern Sie in über 25.000 Urteile und Beiträge. Oder folgen sie uns auf einem der folgenden Social Media Kanälen.
Kundenmeinungen: https://www.provenexpert.com/rechtsanwaelte-kotz/
- https://www.facebook.com/Strafrechtsiegen/
- https://www.facebook.com/Rechtsanwaltskanzlei.Kotz
- https://www.facebook.com/RechtsanwaltKotz
- https://twitter.com/Forum_Recht
- https://www.instagram.com/verzeichnisrecht/
- https://www.instagram.com/rechtsanwaeltekotz/
- https://verzeichnis-recht.medium.com/
- https://www.pinterest.de/raekotz/
- https://www.linkedin.com/in/rechtsanw%C3%A4lte-kotz-485b1066/
- https://rechtgehabt-blog.tumblr.com/
- https://about.me/verzeichnisrecht/