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Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen müssen durch deutsche Behörden anerkannt werden

Deutsche Behörden und Gerichte müssen ausländische Sorgerechtsentscheidungen im Visumverfahren grundsätzlich anerkennen. Sie dürfen diese nur dann außer Acht lassen, wenn ihre Anwendung mit der öffentlichen Ordnung offensichtlich unvereinbar ist. Die Anträge auf Erteilung von Visa zum Zweck des Kindernachzugs dürfen in diesen Fällen von den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen daher nicht grundsätzlich abgelehnt werden (BVerwG, Az.:10 C4.12, 5.12, 11.12 und 14.12, Urteile vom 29.11.2012).

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