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Sonderrechtsfahrzeuge (Polizei, Krankenwagen, Feuerwehr) im Einsatz müssen auf andere Verkehrsteilnehmer achten

Je stärker ein Fahrer eines Sonderrechtsfahrzeugs von den Verkehrsregeln abweicht, umso größer sind seine Sorgfaltspflichten gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern (KG Berlin, Urteil vom 30.08.2010, Az: 12 U 175/09). Der Fahrer des Sonderrechtsfahrzeugs muss er die übrigen Fahrzeuge im Verkehrsraum beobachten und sich vergewissern, dass diese auf seine Signale reagieren, anderenfalls hat der Fahrer des Sonderrechtsfahrzeugs ein erhebliches Mitverschulden bei Verkehrsunfällen unter Fahrzeugen die aufgrund des Sonderfahrzeugs z.B. plötzlich abbremsen müssen (z.B. Auffahrunfälle).

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