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Schneebedeckte Landesstrasse – Haftung des Landes bei Fahrzeugunfall

Ein Autofahrer kann nach Auffassung des OLG Bamberg nicht erwarten, dass Landesstrassen auch nachts gestreut und von Eis und Schnee freigehalten werden (OLG Bamberg, Beschluss vom 09.11.2009, Az.: 5 U 151/09). Ein Autofahrer muss im Winter nach Auffassung des OLG Bamberg mit plötzlich auftauchenden Gefahrenquellen (Schnee, Eis und Glätte) rechnen und sein Fahrverhalten hierauf entsprechend einstellen. Kommt es aufgrund von Schnee- oder Eisglätte zu einem Verkehrsunfall, so haftet das jeweilige Land nicht.

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