Skip to content

Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei schlechtem Zeugnis

Ändert ein Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis – trotz gerichtlicher Verurteilung – nicht ab und kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass er aufgrund des schlechten Zeugnisses eine Arbeitsstelle nicht erhält, so stehen dem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber Schadensersatzansprüche zu. Im Fall hat das Arbeitsgericht dem Arbeitnehmer das fiktive Arbeitsentgelt für eine 6wöchige Beschäftigung bei dem potentiellen neuen Arbeitgeber zugesprochen (ArbG Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 06.10.2011, Az.: 1 Ca 1309/10).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen

Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihr gutes Recht geht.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile und Beiträge

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!