Verbraucht ein Gebrauchtwagen übermäßig Öl (im Fall 1,43 Liter auf 1.000 km) so stellt dies einen Sachmangel des Fahrzeugs dar, aufgrund dessen der Fahrzeugkäufer vom Fahrzeugkaufvertrag zurücktreten kann. Der Fahrzeugkäufer muss bei einem Rücktritt von einem Verbrauchsgüterfahrzeugkauf keine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer an den Fahrzeugverkäufer zahlen (AG Halle (Saale), Urteil vom 08.12.2011, Az: 93 C 2126/10).
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