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Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad als Fahranfänger – Aufbauseminar und Probezeitverlängerung?

Begeht man als Fahranfänger mit einem Fahrrad einen Rotlichtverstoß, so wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und man muss ein Aufbauseminar absolvieren. Begeht ein Fahranfänger eine schwerwiegende Zuwiderhandlung die mit einem Bußgeld von über 40,00 Euro geahndet wird und wird ein diesbezüglich ergangener Bußgeldbescheid rechtskräftig, so ist die Verwaltungsbehörde nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG verpflichtet, die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung anzuordnen. Nach § 2 a Abs. 2 Satz 2 StVG ist die Fahrerlaubnisbehörde bei der Entscheidung über Maßnahmen, die gegen den Fahrerlaubnisinhaber zu verhängen sind, auch an die Feststellungen im rechtskräftigen Bußgeldbescheid gebunden (selbst wenn sie nicht zutreffend sind!). Dies hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde nicht zu prüfen hat, ob der Fahrerlaubnisinhaber die Zuwiderhandlung tatsächlich begangen hat oder ob Rechtfertigungsgründe bestehen für die Handlung bestehen. Vielmehr muss die Fahrerlaubnisbehörde die Feststellungen zum Sachverhalt im Bußgeldbescheid zugrunde zu legen. Fahranfänger sollten daher gegen ergangene Bußgeldbescheide bei schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, sicherheitshalber erst einmal Einspruch einlegen (Verwaltungsgericht Aachen, Az.: 3 L 571/13, Beschluss vom 28.11.2013).

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