Die Guthaben der Telefonkarten der ersten Generation (bis Mitte 1998), welche bereits gesperrt sind, müssen ausgezahlt werden (OLG Köln, Urteil vom 03.06.2009, Az.: 11 U 213/08). Die diesbezüglichen Ansprüche sind auch noch nicht verjährt. Das OLG Köln hat die Revision gegen das Urteil zugelassen.
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