Sieht eine allgemeine Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungsvertrag vor, dass der Gaspreis vom Gasversorger erhöht werden kann, wenn die Gaspreise auf dem internationalen Markt steigen und sieht diese Klausel im Umkehrschluss hingegen nicht vor, dass der Gaspreis bei sinkenden Einkaufspreisen in gleichem Maße herabzusetzen ist, so ist diese Preisanpassungsklausel gemäß § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB unwirksam, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt (BGH, Urteil vom 15.07.2009, Az.: VIII ZR 56/08).