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Personalakte – Arbeitnehmer hat auch nach Arbeitsverhältnisende Einsichtsrecht

Auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, in die beim ehemaligen Arbeitgeber geführte Personalakte Einsicht zu nehmen (BAG, Urteil vom 16.11.2010, Az.: 9 AZR 573/09). Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein berechtigtes Interesse daran, die über ihn geführte Personalakte auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.

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