Ausweislich der Bedienungsanleitung ist das Laveg – Lasermessgerät zwar für Messungen bis zu 350 Meter Entfernung zugelassen, sofern der Messstrahl auf ein reflektierendes Kennzeichen gerichtet wird. Bei einem von vorne angemessenen Motorrad scheidet eine derartige Messung jedoch aus, weil ein vorderes Kennzeichen nicht vorhanden ist. Es kann daher nur eine Messung auf Karosserieteile durchgeführt werden. Für derartige Messungen schränkt die Bedienungsanleitung des Geräts jedoch den Messbereich jedoch auf 30 bis 150 Meter ein (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 23.03.2011, Az: 3 Ws (B) 650/10 – 2 Ss 351/10).
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