Auch geringe Farbabweichungen bei einem Neuwagen stellen einen Sachmangel dar. Der Fahrzeugkäufer hat in diesen Fällen einen Anspruch auf Nacherfüllung (Umlackierung des Fahrzeugs) oder auf Kaufpreisminderung. Lehnt der Fahrzeugverkäufer eine Nacherfüllung oder Kaufpreisminderung ab, kann der Fahrzeugkäufer auch vom Fahrzeugkaufvertrag zurücktreten (Landgericht Ansbach, Beschluss vom 09.07.2014, Az.: 1 S 66/14).
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