Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, einen kostenlosen Parkplatz auf dem Betriebsgelände gestellt zu bekommen. Ein Rechtsanspruch auf die künftige kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes besteht für einen Arbeitnehmer selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen die bisherige kostenlose Parkplatzanlage beseitigt und unter erheblichen Aufwendungen eine neue kostenpflichtige Parkplatzfläche schafft. In diesem Fall dürfen die Arbeitnehmer auch bei einer jahrelangen vorherigen kostenlosen Nutzung des Betriebsparkplatzes nicht davon ausgehen, dass der Arbeitgeber auch künftig kostenlose Parkplätze bereitstellen wird (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2014, Az. 1 Sa 17/13).
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