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Mitschüler mit Messer bedroht – Schulverweis

Bedroht ein Schüler Mitschüler mit einem Messer, um diese von einer Sitzbank im Klassenzimmer zu verdrängen, so darf der Schüler von der Schule verwiesen werden (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 04.06.2012, Az.: 7 CS 12.451). Bei Taten die die Gesundheit von Schülern gefährden können, dürfen Schulen gegenüber Schülern harte Ordnungsmaßnahmen ergreifen, so auch einen Schulverweis.

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