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Lohnzuschläge während des Mutterschutzes nicht steuerfrei

Zahlt ein Arbeitgeber während des Zeitraumes des Mutterschutzes eines Arbeitnehmers Lohnzuschläge (Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Nacharbeit), so sind diese nach § 3 b Einkommenssteuergesetz nicht steuerfrei. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist die Regelung des § 3b EStG grundrechts- und europarechtskonform (BFH, Beschluss vom27.5.2009, Az.: VI B 69/08).

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