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Löschungsanspruch bei falschen oder unwahren Google-Maps-Kommentaren

Werden falsche oder unwahre Taschenbehauptungen über Personen oder Unternehmen bei Google-Maps als Kommentare veröffentlicht, so haben die Betroffenen einen Löschungsanspruch gegenüber der Fa. Google. Wird die Fa. Google auf Rechtsverstöße hingewiesen, so müssen die Mitarbeiter der Fa. Google die Google-Maps-Kommentare hinsichtlich ihres Wahrheitsgehalts überprüfen. Bei offensichtlichen Rechtsverstößen müssen rechtswidrige Kommentare von der Fa. Google sofort gelöscht werden (LG Berlin, Urteil vom 05.04.2012, Az.: 27 O 455/11).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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