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Leiharbeiter müssen für ausgelernte Lehrlinge gekündigt werden

Arbeiten Leiharbeiter aus ausbildungsadäquaten Arbeitsplätzen auf die ausgelernte Jugend- und Auszubildendenvertreter eingesetzt werden können, so ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese auf den Arbeitsplätzen zu beschäftigen und die Leiharbeiter umzusetzen (BAG, Urteil vom 17.2.2010, Az.: 7 ABR 89/08).

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